Der Inhaber einer Spenglerei und sein ehemaliger Angestellter wechseln im Wartezimmer vor dem Kreisgerichtssaal in Rorschach SG kein Wort miteinander. Der Graben scheint unüberbrückbar. Denn der ehemalige Angestellte fordert vom Ex-Arbeitgeber einen ausstehenden Monatslohn von knapp 5900 Franken und gut 1300 Franken für Überstunden. Er sagt, sein Chef habe das Arbeitsverhältnis ohne sein Einverständnis vorzeitig aufgelöst. Der Geschäftsinhaber hingegen ...