Ja. Beide Vertragsparteien dürfen kündigen, wenn ein versicherter Schaden eingetreten ist. Die Kündigung muss jedoch laut Gesetz spätestens bei der Auszahlung der Schadensumme ausgesprochen werden. Viele Versicherungen räumen den Kunden in ihren Vertragsbestimmungen eine Frist von zusätzlich 14 Tagen nach der Auszahlung ein.

Wichtig:
Kündigt der Versicherte, so verliert er den Rest seiner im Voraus bezahlten Jahresprämie. Kündigt aber die Versicherungsgesellschaft, muss sie den Rest der Jahresprämie zurückerstatten.