Im September 2007 berichtete der K-Tipp über Firmen, die Verkaufsgespräche am Telefon ohne Einverständnis der Kunden aufzeichnen – was strafbar sei. Die im Artikel kritisierte Firma Id-Find, die unter anderem Schlüsselfundmarken anbietet, hat daraufhin beim Presserat eine Beschwerde eingereicht. Begründung: Bezüglich Strafbarkeit gebe es auch abweichende Rechtsauffassungen.

Der Presserat hat die Beschwerde nun abgewiesen: «Der Vorwurf der einseitigen Darstellung und Unterschlagung anderweitiger Rechtsauffassungen ist unbegründet.» Der K-Tipp stütze sich auf eine ausführliche Analyse des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten und auf ein Gutachten des Bundesamts für Justiz.