Nein, Ihre Unfallversicherung muss die Kosten für die Kleider nicht übernehmen. Die obliga­torische Unfallversicherung für Angestellte zahlt in der Regel keine Sachschäden. Ausnahmen: Schäden an Prothesen. Ausser­ dem muss sie für die Reparatur von Brillen, Hörgeräten und Zahnprothesen aufkommen, wenn der Unfall eine ärztliche Behandlung notwendig macht.