Der Bundesrat präsentierte im Sommer den Entwurf zur Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes. Darin findet sich ein neuer Artikel 35. Er soll die Versicherungen ermächtigen, die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) jederzeit einseitig zu ändern. Einzige Voraussetzung: Der Versicherer muss «frühzeitig» informieren und Kunden das Recht geben, zu kündigen.

Bereits heute nehmen sich Versicherungen das Recht, die Prämien anzupassen....