«Wir sind ein Rentnerehepaar und haben einen Teil der Hypothek als 10-jährige Fest-, den anderen als Liborhypothek abgeschlossen. Wir sind beide als Grund­eigentümer eingetragen. Wir haben einen Ehe- und Erb­vertrag. Unsere Kinder verzichten also auf ihren Erbteil, solange ein Elternteil noch lebt. Was passiert mit dem Festhypothekenvertrag, wenn mein Mann oder ich vor Ablauf der zehn Jahre sterben sollte? Kann die Bank die Hypothek dann kündigen?»