Steuern sparen. Es könnte ja sein, dass Sie sich als Abonnentin oder Abonnent denken: K-Geld ist so ­nützlich und lehrreich – da kann ich die Kosten für das Abo doch glatt bei den Steuern als Berufskosten abziehen. Die Idee dahinter ist ­einleuchtend. K-Geld enthält viele wertvolle Informationen, von denen man ab und zu sogar am Arbeitsplatz profitieren kann.

Doch wagen Sie den Versuch nicht: Der Steuerkommissär wird den Abzug nicht zulassen. Und wird Sie ­vielleicht auf einen ganz frischen Entscheid des Bundesgerichts verweisen: Es hat eine Anwältin auf­laufen lassen, die 651 Franken für das NZZ-Abonnement als Berufs­kosten abziehen wollte. Diese Kosten seien nicht abzugsfähig, sie gehörten «zum allgemeinen Lebensunterhalt».

Trösten Sie sich: Für nur 34 Franken pro Jahr erhalten Sie von K-Geld eine ganze Menge für Ihr Leben.