Die Storenfirma klagt auf den Restbetrag von 22 000 Franken. Sie wird vor Gericht durch ein Mitglied der Geschäftsleitung vertreten. Ihm zur Seite steht eine erfahrene Anwältin. Der Beklagte ist Eigentümer der Villa, der den Auftrag für den Ersatz der Storen erteilt hat. Sein Beruf: Rechtsanwalt. 

Vor dem Einzelrichter des Bezirksgerichts Uster ergreift zuerst die Anwältin der klagenden Firma das Wort. Diese habe im Haus des Beklagten aufwendige Sanieru...