Nein. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, einen Erneuerungsfonds zu errichten. Wer eine Wohnung kauft, sollte deshalb unbedingt darauf achten, ob das Stockwerkeigentümerreglement einen Erneuerungsfonds vorsieht. Zudem geht aus der Jahresbilanz der Gemeinschaft hervor, wie viel Geld der Fonds tatsächlich enthält. Das ist wichtig für die Beurteilung der Unterhaltskosten, die auf die Käufer der Wohnung in den nächsten Jahren zukommen. Bestand und Höhe des Erneuerungsfonds sind deshalb auch für die Kalkulation des Kaufpreises von Bedeutung.