Ehepartner oder Kinder, die Geld aus einer Todesfallrisiko-Versicherung erhalten, müssen diesen Betrag als Einkommen versteuern. Dabei wird zwar ein Vorzugstarif angewendet. Die Steuer ist wegen der Höhe solcher Auszahlungen aber trotzdem nicht zu unterschätzen.



Doch die Steuer lässt sich vermeiden, indem man in der Police keinen Begünstigten einträgt. In diesem Fall fliesst die Auszahlung in den Nachlass und unterliegt bloss der Erbschaftssteuer, die in fast allen Kantonen ...