Ja. Ihre Mutter darf die von ihr bezahlten Krankheitskosten vom Einkommen ab­ziehen, sofern sie 5 Prozent des steuerbaren Ein­kommens übertreffen. Auch allfällige Hilflosen­entschädigungen sind bei der ­Rechnung zu berücksichtigen.
Wer mindestens eine Stunde Pflege pro Tag benötigt, kann zudem in der Steuererklärung Kosten geltend machen, die Folge einer Behinderung sind.