Bewohner von Alters- und Pflege­heimen müssen für Pension, Betreuung und Pflege zahlen. Dabei gilt: 
 
Die Lebenshaltungskosten für Unterkunft, Essen und Betreuung gehen zulasten des Bewohners. 
 
Die Ausgaben für die Pflege werden zwischen Krankenkasse, ­Bewohner und der Gemeinde aufgeteilt. 
 
Die selbst bezahlten Pflege­kosten dürfen Heimb...