Nein. Für die Behandlung von Rückfällen und Spätfolgen muss diejenige Ver­sicherung aufkommen, die damals die Unfallkosten übernehmen musste. Falls Ihnen die Versicherung den ablehnenden Entscheid nicht mit einer schriftlichen Verfügung mitgeteilt hat, müssen Sie zuerst eine ­solche verlangen. Dagegen können Sie dann innert 30 Tagen Einsprache erheben.