Eine solche Versicherung ist nur sinnvoll, wenn Sie nach der Reise selbständig erwerbend sein werden. Dann ist die Invalidität Ihr grösstes Risiko. Die Zahlungen der staatlichen Invalidenversicherung (IV) decken höchstens Ihr Existenzminimum. Je früher Sie eine Ver­sicherung gegen Erwerbsunfähigkeit abschliessen, desto günstiger sind die Prämien. 

Als Angestellter brauchen Sie hingegen keine solche Deckung. Denn dann sind über IV, Unfall­versicherung und Pensionskasse 90 Prozent des Erwerbseinkommens versichert.

Wichtig: Eine Erwerbsausfallversicherung zahlt in der Regel nur, wenn Sie tatsächlich einen Erwerbs­ausfall haben. Das ist bei einer Weltreise nicht der Fall. Ausnahme: Sie schliessen die Risikoversicherung als Summenversicherung ab.