Ja. Es handelt sich dabei um ein Standardformular, das die Verwaltung von Namenaktien regelt. Als Aktionär haben Sie neben Vermögensrechten (Dividenden) auch Mitspracherechte an der Generalversammlung. Damit die Gesellschaften (hier: ABB und Credit Suisse) wissen, wer ihre Eigentümer sind, lassen sie alle Aktionäre im Aktien­register eintragen.
Mit der Unterzeichnung des Formulars delegieren Sie die Ein- und Austragung im Register an Ihre Bank.