Die Renten von AHV und Pensionskasse erreichen häufig nur rund 60 Prozent des Berufseinkommens – oder noch weniger. Das senkt die Einkommenssteuern. Allerdings können Rentner keine Berufsabzüge mehr vornehmen. Und keine Abzüge mehr für Einzahlungen in die dritte Säule. Deshalb reduziert sich die Steuerlast prozentual nicht unbedingt entsprechend dem Rückgang des Einkommens.

Das zeigen drei Beispiele mit unterschiedlichen Einkommen: eine Coiff...