Es kommt darauf an, wie lange Sie zu arbeiten gedenken. Lassen Sie sich beide ordentlich mit 64 und 65 Jahren pensionieren, können Sie die Bezüge aus der Säule 3a auf ­maximal sechs Jahre verteilen. Zuerst in dem Jahr, in welchem Ihre Frau das Alter 59 erreicht, dann ­jedes Jahr wiederum eines, bis Sie 65 sind. So müssen Sie am ­wenigsten Kapitalauszahlungssteuern zahlen. 

Da Sie zusammen nicht nur sechs, sondern acht 3a-Konti ­haben, müssen Sie bei ordentlicher Pensionierung in einem Zeitraum von zwei Jahren je zwei ­Konti auflösen. Wählen Sie in diesen ­Jahren die Konti mit den tiefsten Vermögen. Falls Sie länger als bis 65 arbeiten wollen, können Sie den Bezug der Säule 3a weiter auf­schieben – längstens bis zum Alter 70. 

Denken Sie allenfalls auch an Vorbezüge. So könnten Sie in der einen Steuerperiode Geld für eine Teil-Amortisation der Hypothek beziehen und in einer anderen für eine Renovation des Eigenheims.