Formell gilt der Freibetrag von einer Million Franken nur für die direkte Bundessteuer. Die Kantone ­hätten das Recht, eigene Grenzen festzulegen. Bisher  hat dies aber kein Kanton gemacht. Gemäss Gesetz gelten in solchen Fällen für die Kan­tone die Regeln der direkten Bundessteuer. Das heisst: Vorerst sind auch in den Kantonen Lottogewinne bis zu einer Mil­lion von der Steuer befreit.