Inhalt
Für jüngere Neuunternehmer kann dies eine Möglichkeit sein, Eigenkapital zu beschaffen. Sie sollten dann aber umgehend wieder mit dem Aufbau Ihrer Altersvorsorge beginnen.
Denn es gibt keine Garantie dafür, dass der Firmenverkauf im Alter dereinst ausreicht für einen finanziell gesicherten Ruhestand. Zudem besteht die Gefahr, dass die Firma in Konkurs geht.
Aus diesem Grund ist der Bezug von Geldern der beruflichen Vorsorge (BVG) für ältere Neuunternehmer nicht empfehlenswert. Übrigens kann man bei der Pensionskasse nur bis zum 50. Altersjahr Kapital beziehen. Bei Verheirateten muss der Ehepartner schriftlich sein Einverständnis zum Vorbezug geben.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden