Für jüngere Neuunternehmer kann dies eine Möglichkeit sein, Eigenkapital zu beschaffen. Sie sollten dann aber umgehend wieder mit dem Aufbau Ihrer Altersvorsorge beginnen.

Denn es gibt keine Garantie dafür, dass der Firmenverkauf im Alter dereinst ausreicht für einen finanziell gesicherten Ruhestand. Zudem besteht die Gefahr, dass die Firma in Konkurs geht.

Aus diesem Grund ist der Bezug von Geldern der beruflichen Vorsorge (BVG) für ältere Neuunternehmer nicht empfehlenswert. ­Übrigens kann man bei der Pen­sionskasse nur bis zum 50. Altersjahr Kapital beziehen. Bei Verhei­rateten muss der Ehepartner schriftlich sein Einverständnis zum Vorbezug geben.