Vor einiger Zeit schickte mir ein Versandhaus aus dem Ausland einen billigen Schund für 45 Franken, den ich nie bestellt hatte. Obwohl ich die Ware sofort zurückschickte, werde ich nun ständig gemahnt und sogar mit der Betreibung bedroht. Ich habe Angst vor einem Eintrag im Betreibungsregister. Soll ich einfach bezahlen?

Lassen Sie sich nicht einschüchtern und zahlen Sie auf keinen Fall. Wahrscheinlich werden Sie von diesem Versandhaus gar nicht betrieben. Und wenn, dann erheben Sie Rechtsvorschlag.

Zwar bleibt ein Eintrag zehn Jahre lang registriert, im Registerauszug treten aber nur Betreibungen des laufenden und der letzten beiden Jahre in Erscheinung. Im Übrigen deutet ein einsamer Eintrag noch lange nicht auf eine fragwürdige Zahlungsmoral hin.

Notfalls könnte auch über ein Gerichtsverfahren festgestellt werden, dass Ihre Schuld gegenüber dem Versandhaus nie bestanden hat. Ich meine jedoch, dass sich dieser Aufwand hier nicht lohnt.

hrs