• Verspätet sich ein Flug um mehr als drei Stunden, haben die Kunden je nach Distanz Anspruch auf eine Vergütung von umgerechnet 280 bis 680 Franken. Das gilt für ­Flüge aus der Schweiz oder der EU und für hier ankommende Flüge von EU- und Schweizer Airlines auch aus Drittstaaten. Die Entschä­digung entfällt bei ausser­gewöhnlichen Umständen wie etwa schlechtem Wetter.
  • Zudem muss die ­Gesellschaft die Kosten f&...