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saldo 1/1999
20.01.1999
Wer eine Fehlbehandlung vermutet und mit den behandelnden Ärzten zu keinem klaren Schluss kommt, kann sich an die Gutachterstelle der FMH wenden: Susanne Friedli, Telefon 031 312 08 77. Die FMH verlangt eine maximale Bearbeitungsgebühr von 500 Franken.
Sozialversicherungs- und Haftpflichtrechts- Spezialistinnen und Spezialisten betreiben die Rechtsberatungsstelle für Unfallopfer und Patientinnen UP an der Werdstrasse 36 in Zürich. Gegen Voranmeldung - Telefon 01 242 43 48 - is...
Wer eine Fehlbehandlung vermutet und mit den behandelnden Ärzten zu keinem klaren Schluss kommt, kann sich an die Gutachterstelle der FMH wenden: Susanne Friedli, Telefon 031 312 08 77. Die FMH verlangt eine maximale Bearbeitungsgebühr von 500 Franken.
Sozialversicherungs- und Haftpflichtrechts- Spezialistinnen und Spezialisten betreiben die Rechtsberatungsstelle für Unfallopfer und Patientinnen UP an der Werdstrasse 36 in Zürich. Gegen Voranmeldung - Telefon 01 242 43 48 - ist für 75 Franken eine erste juristische Beratung zu haben.
Neutrale Beratungen bieten die Anlaufstellen der Patientenorganisationen:
Schweizerische Patientenorganisation SPO, Zürich: Tel. 01 252 54 22; Bern: Tel. 031 372 13 11; St. Gallen: 071 278 42 40. Weitere Patientenstellen, stehen in Basel, Telefon 061 261 42 41; Luzern Telefon 041 410 10 14 und Zürich Tel. 01 361 92 56 zur Verfügung.