Es kommt darauf an, wie viel er verdient. Ihr Angestellter hat während der RS einen Anspruch auf Erwerbsersatz. Erreichen ­diese Zahlungen 80 Prozent des Lohns, müssen Sie keinen Lohn mehr ­zahlen. ­Andernfalls müssen Sie für einige Zeit die Differenz zwischen den Erwerbsersatz-­Zahlungen und 80 Prozent des Lohns übernehmen. Wie lange diese Pflicht dauert, hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. Im ersten Dienstjahr beträgt sie drei Wochen.