Ja. Das Gesetz sieht zwar vor, dass sich die Kün­digungsfrist verlängert, wenn der Arbeitgeber kündigt und der Angestellte nachher während der Kündigungsfrist erkrankt. Doch das gilt nicht, wenn der ­Arbeitgeber noch in der Probezeit kündigt. Ihre ­Arbeitsunfähigkeit nach Erhalt der Kündigung hat deshalb keinen Einfluss auf Ihre Kündigungsfrist.