Werner Hottiger aus Olten (Name ge­ändert) bestellte Ware in einem ausländischen Internetshop. Das Paket wurde eingeschrieben verschickt. Hottiger wartete tagelang auf die Lieferung – doch das Paket traf nicht ein. Auf ­seine Nachfrage hin hiess es vonseiten der Post: Der Pöstler habe es im Brief­kasten deponiert. Doch dort fand Hottiger das Paket nicht.

Als er reklamierte, beschied ihm der Post-­Kundendienst: Das Deponieren im Briefkasten sei ein «üb­liches Vorgehen». Viele Kleinwarensendungen aus dem Ausland, die vom Absender per Einschreiben versandt wurden, würden den Emp­fängern in den Briefkasten oder das Ab­lagefach zugestellt. Damit, so der Post-Kundendienst weiter, «entspricht die Post dem Kunden­bedürfnis, dass solche ­Sendungen während sechs Tagen pro Woche emp­fangen werden können».

Bei Verlust den Absender informieren

Gut zu wissen: Geht eine solche Sendung verloren, können sich die Kunden wehren. Ware, die sie nicht er­halten haben, müssen sie auch nicht bezahlen.

Der Kundendienst ­klärte Hottiger korrekt auf: «Beim Verlust einer Sendung aus dem Ausland steht der Anspruch auf Entschädigung dem Absender zu, da ­dieser mit seiner Postgesellschaft einen Dienstleistungsvertrag abschloss und dafür be­zahlte. Bitte informieren Sie den Absender Ihrer Sendung, dass er bei seiner Post­gesellschaft eine Nach­forschung nach dem Brief in Auftrag gibt.»