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Ja, die Krankenkasse ist verpflichtet, die Untersuchung Ihrer Mutter beim Zahnarzt zu bezahlen. Die Versicherung muss Untersuchungen beim Zahnarzt bezahlen, wenn sie notwendig sind, um eine Krankheit richtig behandeln zu können. Das Bundesamt für Gesundheit hat dazu eine Liste veröffentlicht, darauf sind Operationen an der Herzklappe aufgeführt.
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