Kantone und Bund begrenzen den Steuerabzug für Sparzinsen und Versicherungsprämien (siehe Ta­belle). Diese Limite ist meist rasch ausgeschöpft. Allein die Ausgaben für Krankenkassenprämien sind oft ­höher als der für Versicherungen vorgesehene maximal zulässige Steuerabzug. Die Prämien – zum Beispiel für Lebensversicherungen – führen deshalb selten zu einem zusätzlichen Abzug.

Das Gleiche gilt für d...