Nein. Wer mit dem Tele­medizin-Modell versichert ist, muss zwar vor jedem Eintritt ins Spital ein medizinisches Callcenter an­rufen und sich telefonisch beraten lassen. Das gilt aber nicht in Notfällen. Auch bei den meisten gynäkologischen Vorsorgechecks und Besuchen beim Augenarzt ist ein Anruf nicht nötig. Je nach Reglement der Ver­sicherung muss man das Callcenter in anderen Fällen ebenfalls nicht kon­taktieren – zum Beispiel bei Impfungen.