Ein versicherter Lohn von maximal rund 55 000 Franken, je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanzierte Beiträge, Wahl zwischen Alterskapital und Rente, Witwen-, Waisen- und Invalidenrente - das sind die minimalen Anforderungen an die 2. Säule, die das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) stellt.



Doch viele Vorsorgeeinrichtungen gehen weiter. Es lohnt sich deshalb, beim Anstellungsgespräch nachzufragen, welche Zusatzleistungen die Pensionskasse (PK) des a...