Die IV sprach einer Frau eine ganze Invalidenrente zu. Für den Fall der Invalidität hatte sie zusätzlich bei der Helvetia eine Risikoversicherung abgeschlossen. Diese war deshalb verpflichtet, jährlich 15 000 Franken Rente zu bezahlen. Als die Frau ins Ausland zog, stoppte die ­Helvetia die Zahlungen. Laut den Versicherungsbedingungen seien bei ­einem Wegzug ins Ausland keine ­Leistungen mehr geschuldet. Damit kam die ­Helvetia vor dem Sozialversicherungs­gericht Basel-Stadt nicht durch. Die Bedingungen seien unge­wöhnlich und würden die Frau zwingen, in der Schweiz zu wohnen. Das sei im «heutigen Mobilitätszeitalter nicht zeitgemäss». 

Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt, Urteil BV.2017.10 vom 19. März 2018