Eine Frau war drei Monate lang in einem Kosmetikstudio angestellt. Mit Einwilligung des Arbeitgebers benutzte sie selbstgekaufte Produkte wie Nagellack oder Cremes und brachte ihren ­Pedicure-Stuhl mit. Dafür forderte sie vom Arbeitgeber 2901 Franken. Das war ihm zu viel. Deshalb klagte die Frau ihre Forderung am ­Arbeitsgericht Zürich ein. Dieses schätzte den Wert von Stuhl und Produkten auf 5000 bis 6000 Franken. Doch die Angestellte habe nicht ­alles extra neu gekauft. 1500 Franken seien angemessen. 

Arbeitsgericht Zürich, Urteil AH160114 vom 28. September 2016