Ein Autofahrer überholte nachts bei ­Nebel und feuchter Strasse zwei ­Fahrzeuge. Die Höchstgeschwindigkeit betrug 80 km/h. Die Sichtdistanz lag bei nur 50 Metern. Trotzdem beschleunigte der Lenker auf 70 km/h. Beim Überholen kollidierte er auf der Gegenfahrbahn frontal mit einem korrekt entgegenkommenden Töff. Der Motorradfahrer starb zwei Tage später an den Unfallfolgen. Das Bezirksgericht Kulm AG verurteilte den Autofahrer wegen vorsätzlicher ­Tötung zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe. Das Kantonsgericht Aargau und das Bundesgericht bestätigten den Entscheid. Wer dermassen waghalsig fahre, nehme den Tod von anderen in Kauf. 

Bundesgericht, Urteil 6B_1050/2017 vom 20. Dezember 2017