Ein Autolenker verweigerte einem ­Motorradfahrer den Vortritt. Es kam zum Zusammenstoss, bei dem der ­Töfffahrer verletzt wurde. Die Straf­gerichtskommission Glarus verurteilte den ­Autofahrer wegen fahrlässiger ­Körperverletzung. Das Kantonsgericht Glarus jedoch sprach den Autolenker frei. Das Motorrad sei in der Dämmerung ohne Licht unterwegs gewesen. Deshalb habe der Autofahrer den Töfffahrer gar nicht sehen ­können. 

Der ­Motorrad­fahrer argumentierte, der ­Autofahrer hätte ihn wegen des weis­sen Helms trotzdem bemerken ­müssen. Das Bundesgericht sah es ­anders. Es blieb beim Freispruch des Auto­fahrers. 

Bundesgericht, Urteil 6B_1211/2016 vom 26. April 2017