Zwei Anwohner erhielten von einem Bauherrn viel Geld, weil sie ihre Baueinsprache zurückzogen. Diese Summe müssen sie als Einkommen versteuern.

Ein Ehepaar in Brig VS wehrte sich mit Einsprachen gegen die bauliche Erweiterung eines benachbarten Einkaufszentrums. Als der Bauherr dem Ehepaar 250 000 Franken zahlte, zogen es die Einsprache zurück. In der Abmachung stand, ­diese Zahlung sei eine «Entschä­digung für die Wertherabsetzung Ihrer Liegen...