Neue Urteile: Stillhaltegeld für den Rückzug einer Baueinsprache ist steuerpflichtig
Inhalt
K-Geld 06/2018
05.12.2018
Ernst Meierhofer
Zwei Anwohner erhielten von einem Bauherrn viel Geld, weil sie ihre Baueinsprache zurückzogen. Diese Summe müssen sie als Einkommen versteuern.
Ein Ehepaar in Brig VS wehrte sich mit Einsprachen gegen die bauliche Erweiterung eines benachbarten Einkaufszentrums. Als der Bauherr dem Ehepaar 250 000 Franken zahlte, zogen es die Einsprache zurück. In der Abmachung stand, diese Zahlung sei eine «Entschädigung für die Wertherabsetzung Ihrer Liegen...
Zwei Anwohner erhielten von einem Bauherrn viel Geld, weil sie ihre Baueinsprache zurückzogen. Diese Summe müssen sie als Einkommen versteuern.
Ein Ehepaar in Brig VS wehrte sich mit Einsprachen gegen die bauliche Erweiterung eines benachbarten Einkaufszentrums. Als der Bauherr dem Ehepaar 250 000 Franken zahlte, zogen es die Einsprache zurück. In der Abmachung stand, diese Zahlung sei eine «Entschädigung für die Wertherabsetzung Ihrer Liegenschaft aufgrund des Bauprojekts».
Die 250 000 Franken muss das Ehepaar als normales Einkommen versteuern. Der springende Punkt dabei: In der Abmachung war zwar von einer «Wertherabsetzung» die Rede, aber eine solche Wertverminderung seines Grundstücks konnte das Ehepaar nicht beweisen. Denn ein erhaltener Schadenersatz ist nur dann steuerfrei, wenn er einen effektiv erlittenen Schaden ausgleicht.
Das sei hier aber nicht der Fall, sagt das Bundesgericht. Das Ehepaar argumentierte zwar, es habe jetzt mehr Lärm, Schatten, Licht- und Geruchsimmissionen sowie weniger Sicherheit. Doch für die höchsten Richter genügte das nicht, um einen Minderwert der Liegenschaft nachzuweisen.
(Urteil 2C_267/2018 vom 17. September 2018)