Ein Ehepaar aus dem Kanton Glarus liess ein Haus bauen. Die ausgebaggerte Erde durfte es auf dem Nachbargrundstück zwischenlagern. Der Nachbar war damit einverstanden. Auf seinem Grundstück lag schon Erde einer ­anderen Baustelle. Nach Abschluss der Bauarbeiten hatte das Ehepaar die Erde nicht vollständig entfernt. Deshalb habe er sie wegschaffen müssen, sagte der Nachbar und forderte 14 000 Franken Schadenersatz. Das Obergericht Glarus berechnete anhand der Baupläne des ­neuen Hauses, wie viel Aushub deponiert und zurückgeholt wurde – und gab dem Nachbarn teilweise recht. Das Ehepaar muss dem Nachbarn 6590 Franken zahlen. 

Obergericht Glarus, Urteil OG.2017.00005 vom 19. Januar 2018