Ein uniformierter Angestellter einer ­Sicherheitsfirma verlangte von einem ­Jugendlichen die Identitätskarte und ­fotografierte sie. Die Eltern erstatteten gegen den Wachmann eine Anzeige wegen Amtsanmassung. Die Staatsanwaltschaft verurteilte ihn per Strafbefehl. Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland hingegen sprach den Mann frei. Das Obergericht Bern wiederum verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 50 Franken. Das ­Bundesgericht bestätigte den Entscheid. Der Wachmann habe vorgegeben, zur ­Ausweiskontrolle berechtigt zu sein. 

Bundesgericht, Urteil 6B_1298/2017 vom 4. Juni 2018