Zwei Zürcher Mieter forderten eine Mietzinsreduktion von monatlich 279 Franken, weil der Referenzzinssatz für Hypotheken während der siebenjährigen Mietdauer gesunken war. Die Verwaltung akzeptierte lediglich eine Reduk­tion von 100 Franken. Grund: Der ­Referenzzinssatz sei zwar gesunken, ­dafür seien aber die allgemeinen ­Unterhaltskosten stark gestiegen. Das Miet­gericht Zürich rechnete nach und hiess die Klage der Mieter gut. Unter ­anderem hätte der Vermieter unregelmässige ­Investitionen nur anteilsmässig für ihre Lebensdauer anrechnen dürfen. Effektiv hätten sich die Unterhaltskosten innert sieben Jahren deshalb nicht im behaupteten Ausmass erhöht. 

Mietgericht Zürich, Urteil MA180002 vom 24. Januar 2019