Ein Angestellter bezog eigenmächtig Ferien. Deshalb kündigte ihm der Arbeitgeber unter Einhaltung der Kündigungsfrist und stellte ihn per sofort frei. Der Mitarbeiter forderte eine Entschädigung. Es sei verletzend gewesen, dass er sich nicht von seinen Kollegen verabschieden konnte. Das Kantonsgericht Baselland und das Bundesgericht wiesen die Klage ab. 

Bundesgericht 4A_280/2017 vom 7. September 2017