Das Veterinäramt Baselland kontrollierte einen Bauernhof und stellte ­schwere Mängel fest. Die Melkmaschine war verschmutzt, das Futter verschimmelt. Der Bauer hatte kranke Kühe nicht behandelt und ihre Klauen vernachlässigt. 

Das Amt verwarnte den Mann und drohte mit Sanktionen. Ein Tierhalteverbot sprach es nicht aus. Trotzdem wehrte sich der Bauer. Er fand die ­Massnahmen übertrieben. Das Kantons­gericht sah es anders. Der Bauer müsse die Tiere artgerecht halten, die Verwarnung sei richtig.

Kantonsgericht Basel-Landschaft, Urteil 810 17 321 vom 27. Juni 2018