Die Polizei erwischte einen Autofahrer mit 1,8 Promille Alkohol im Blut. Er ­wurde bestraft und musste den Fahr­ausweis für drei Monate abgeben. ­Danach erhielt er den Ausweis zurück mit den Auflagen, künftig nur noch mit 0,0 Promille Auto zu fahren, im Alltag wenig Alkohol zu konsumieren und sich einer Kontrolluntersuchung zu unter­ziehen. Der Lenker wehrte sich  ­gegen diese Auflagen des Strassenver­kehrs­amts des Kantons Luzern bis vor Bundes­gericht. Laut Bundesgericht sind die ­Auflagen jedoch verhältnismässig. Sie hätten allerdings befristet werden müssen. 

Bundesgericht, Urteil 1C_545/2016 vom 7. März 2017