Ein Basler Autobesitzer hatte vorne auf seinem Oldtimer statt der Original-­Autonummer aus Blech eine Folie mit der entsprechenden Nummer an­gebracht. Das Appellationsgericht Basel-­Stadt verurteilte den Mann wegen Fälschung von Kontrollschildern. Der Mann erhob erfolglos Beschwerde bis vor Bundesgericht. Er argumentierte, er habe die Karosserie nicht beschädigen wollen und die Blechnummer im Kofferraum mitgeführt. Damit blieb er erfolglos. 

Bundesgericht, Urteil 6B_386/2018 vom 9. Januar 2019