Ein Vorgesetzter schüchterte Mitarbeiter ein und gab widersprüchliche Anweisungen. Einer seiner Unter­gebenen ­wurde daraufhin schwer ­depressiv und war ­wochenlang ­arbeitsunfähig. Die ­Firma entliess den ­Mit­arbeiter und begründete dies mit einer Reorganisation. Das traf allerdings nicht zu. Das Unternehmen stellte ­stattdessen nämlich ­einen Praktikanten ein. ­Sowohl das Kantons­gericht Waadt als auch ­das Bundesgericht beurteilten die ­Entlassung als «missbräuchlich». Das Unternehmen musste dem ent­lassenen Mitarbeiter zwei ­Monatslöhne als Entschädigung zahlen. 

Bundesgericht, Urteil 4A_401/2016 vom 13. Januar 2017