Ein Botschaftsangestellter kopierte die Pässe von Besucherinnen. Später kontaktierte er die Frauen, um sie privat zu treffen. Nach zwei Reklamationen stellte ihn der Botschafter zur Rede. Vier Monate später kündigte er ihm fristlos. Der Mitarbeiter forderte 57 470 Euro für entgangenen Lohn und als Entschädigung für die ungerechtfertigte Entlassung. Das Arbeitsgericht Genf sprach dem Mann 9671 Euro zu. Das Obergericht und das Bundesgericht bestätigten das Urteil. Die fristlose Entlassung wäräe gerechtfertigt gewesen. Doch der Arbeitgeber habe viel zu lange zugewartet, deshalb sei der Lohn für die Kündigungsfrist geschuldet, nicht aber eine Entschädigung. 

Bundesgericht, Urteil 4A_431/2017 vom 2. Mai 2018