Diebe knackten das Auto eines Mannes mit einem elektronischen Gerät und entwendeten teure Waren. Der Versicherte forderte von seiner Versicherung wegen des Diebstahls 27 000 Franken. Die Versicherung zahlte aber nur 10 000 Franken. Konkret versichert sei in der Police nur ein «Einbruchdiebstahl in ein ­Gebäude» gewesen. Das Kantons­gericht war ­gleicher Ansicht. Ein Diebstahl aus ­einem abgeschlossenen Auto sei in diesem Fall nicht mit einem Diebstahl aus einem ­Gebäude gleichzu­setzen. Das Ober­gericht Zug bestätigte den ­Entscheid. 

Obergericht Zug, Urteil Z1 2017 20 vom 7. Mai 2018