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Das Verhöramt Appenzell-Ausserrhoden ermittelte gegen einen Firmenchef wegen Überschreitens der Höchstgeschwindigkeit um 19 km/h. Das Amt ging davon aus, dass ausschliesslich der Chef mit dem auf die Firma eingetragenen Volvo fuhr. Der Betriebsinhaber hatte die Mitarbeiter seines Unternehmens deshalb per E-Mail aufgefordert, gegenüber dem Verhöramt auszusagen, das Firmenfahrzeug habe von allen benutzt werden können. Wegen Anstiftung zur Falschaussage wurde der Firmenchef deshalb zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 220 Franken sowie zu einer Busse von 8000 Franken verurteilt. Die Bundesrichter bestätigten den Schuldspruch.
Bundesgericht, Urteil 6B_1178/2016 vom 21. April 2017
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