Das Verhöramt Appenzell-Ausserrhoden er­mittelte gegen einen Firmenchef wegen Überschreitens der Höchstgeschwindigkeit um 19 km/h. Das Amt ging davon aus, dass ausschliesslich der Chef mit dem auf die Firma eingetragenen Volvo fuhr. Der Betriebsinhaber ­hatte die Mitarbeiter seines Unternehmens deshalb per E-Mail aufgefordert, gegenüber dem Verhöramt auszusagen, das Firmenfahrzeug habe von allen benutzt werden können. Wegen An­stiftung zur Falschaussage wurde der Firmenchef ­deshalb zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 220 Franken sowie zu ­einer Busse von 8000 Franken verurteilt. Die Bundesrichter bestätigten den Schuldspruch.

Bundesgericht, Urteil 6B_1178/2016 vom 21. April 2017