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Hat ein Arbeitsloser das Maximum der Taggelder erhalten, ist er noch 30 Tage gegen Unfälle versichert. Vor Ablauf kann er bei der Suva für 180 Tage eine Abredeversicherung abschliessen. Ein Arbeitsloser nahm fälschlicherweise an, dass diese 30 Tage erst am Ende des letzten Bezugsmonats – und nicht am letzten Bezugstag – beginnen. Das war aber zu spät. Doch die Suva bestätigte ihm die Deckung monatlich. Nach rund fünf Monaten verunfallte er. Die Suva lehnte die Leistungen wegen zu späten Abschlusses ab. Die Bundesrichter geben dem Mann recht: Die Suva habe die Deckung zu spät geprüft. Er durfte deshalb auf die Bestätigungen vertrauen.
Bundesgericht, Urteil 8C_108/2017 vom 16. August 2017
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