Ein Autofahrer verursachte nachts zwischen Elm und Matt GL bei Schneefall einen Selbstunfall. Ein Hirsch lief auf die Strasse, der Mann wich aus und fuhr neun Zaunpfosten um. Er verständigte weder die Polizei noch den Geschädigten. Erst am nächsten Tag meldete er den Vorfall. Das Glarner Obergericht verurteilte ihn wegen «Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrun­fähigkeit» sowie «pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall» zu 40 Tagessätzen à 180 Franken bedingt und einer Busse von 1000 Franken. Dagegen wehrte sich der Fahrer. Doch das Bundesgericht bestätigte das Urteil: Der Autofahrer ­hätte die Kollision sofort melden müssen. 

Bundesgericht, Urteil 6B_461/2017 vom 26. Januar 2018