Eine Stiftung mietete im Bezirk Horgen ZH vier Wohnungen, um schutzbedürftige Frauen unterzubringen. Ein Mitarbeiter des Vermieters ­warnte die Mieterin vor statischen Problemen im Altbau – zwei von ihr beigezo­gene Experten bestätigten das. Der Vermieter unternahm trotzdem keine Abklärungen. Die Mieterin kündigte die Verträge fristlos. Der Vermieter forderte darauf Mietzinse von rund 30 000 Franken, da nie eine Einsturzgefahr bestanden habe. Damit ­blitzte er vor dem Mietgericht Horgen und dem Zürcher Obergericht ab. Der Verdacht von ­statischen Problemen habe ausgereicht, um fristlos zu kündigen.

Obergericht Zürich, NG170013 vom 18. Januar 2018