Die Mieter eines Restaurants in Genf erhielten vom Vermieter die Kündigung – wegen Eigen­bedarf. Er wolle im Lokal selbst ein Restaurant führen. Die Mieter fochten die Kündigung mit ­Erfolg an. Das Mietgericht Genf kam zum Schluss, der Eigenbedarf sei nicht genügend belegt. Der Vermieter habe keine Erfahrungen in der Gastronomie. Und das von ihm vorgelegte Projekt sei unsinnig. Dagegen wehrte sich der Vermieter bis vor Bundesgericht vergeblich.

Bundesgericht, Urteil 4A_84/2018 vom 25.7.2018