Zwei Eheleute, die bei der gleichen Kranken­kasse versichert sind, bezahlten ihre Krankenkassenprämien nicht. Darauf betrieb die Kasse den Mann über den ganzen Prämienausstand, also auch über die offenen Prämien der Gattin.

Das wollte der Mann nicht akzeptieren. Doch das Bundesgericht gibt der Krankenkasse recht: «Für die Prämien haften die Ehegatten unabhängig vom Güterstand solidarisch.» Also durfte die Kasse den Mann auch für die Prämien der Frau betreiben. Er muss nun auch die entsprechenden Mahnspesen und den Verzugszins zahlen.

Bundesgericht, Urteil 9C_756/2016 vom 18.1.2017